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30. Aug 2009 BZ München

Treffen mit dem Geschäftsleiter GDBA

IF Betrieb konnte sich über die Arbeitsplätze im BZ München informieren. Beim Gespräch mit dem Geschäftsführer der GDBA konnte die Delegation manches über die Arbeitsbedingungen im BZ erfahren.

BZ München – Gebäude/Arbeitsplätze

In den BZ wird das Kernnetz («blaues Netz») ferngesteuert, Nebenlinien bleiben örtlich bedient. Künftig soll das Kernnetz von sieben BZ aus gesteuert werden, die Nebenlinien bleiben vor Ort bedient. Der Ausbau der örtlichen Fernsteuerzentren soll aber vorangetrieben werden. Auch sind zurzeit ausser Frankfurt keine grossen Knotenbahnhöfe von der BZ ferngesteuert. Aus Kostengründen wurde sogar die Fernsteuerung Garmisch wieder zurückgegeben, die Datenleitungskosten und Kosten für «Job tickets» bzw. Umzugsleistungen waren zu hoch.

Die Arbeitsplätze in der Betriebszentrale erhalten alle Tageslicht, das mittels spiegelnder Lamellen ins Gebäudeinnere gelenkt wird. Sie sind auf drei in der Mitte offenen Ebenen untergebracht und von der Centerebene (siehe 1. Abbild) her einsehbar. Die Mitarbeitenden fühlen sich dadurch auch beobachtet. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist fast durchwegs abgedimmt, mehrheitlich dunkel gehalten und nur die Arbeitsplätze direkt beleuchtet. Die Etagen untereinander sind direkt nur über Treppen erreichbar, bei Störungen für Gehbehinderte also ein Problem. Die Luft im Gebäude ist sehr trocken und die Zugluft der Klimaanlage geht direkt auf die Arbeitsplätze. Garderoben, Duschen, WC und Aufenthaltsräume sind in der Aussenhülle untergebracht.

Arbeitsunterlagen auf Papier sind eigentlich wenig vorhanden, es handelt sich mehrheitlich um Bildschirmarbeitsplätze. Bei Arbeitsplätzen mit Bedien- und Überwachungstätigkeiten sind acht Bildschirme die Regel. Die Fernsteuerbereiche der Zugdisponenten sind in Inseln mit 4-6 Arbeitsplätzen unterteilt, die je für einen Bereich zuständig sind. Innerhalb der Inseln können die Stellwerke umgeschaltet werden. Die Zuständigkeitsbereiche können nicht von einer Insel auf eine andere umgeschaltet werden. Bei Ausfällen von ferngesteuerten Bahnhöfen müssen Mitarbeitende vor Ort auf Gut Glück in den Dienst gerufen werden, es existiert praktisch keine Pikettorganisation.

Dem Personal der BZ und der angegliederten Dienste steht eine Kantine zur Verfügung, die von 6-14.30 Uhr geöffnet ist. Bestellungen warmer Mahlzeiten für Samstage und Sonntage können bis Freitag 12 Uhr abgegeben werden, diese werden von Bahnhofskantine geliefert. Am Morgen liefert ein «Brötchenwagen» frische Gipfeli etc.

Aufgrund der zentralen Lage von München ist der Arbeitsplatz mit dem ÖV gut erreichbar. In der BZ werden seit kurzem reservierbare Übernachtungszimmer zur Verfügung gestellt, die wegen den kurzen Übergangstouren auch genutzt werden. Die Wohnungsmieten und der Lebensunterhalt in München sind im Vergleich zu den übrigen Standorten der anderen BZ teuer, Ortszulagen als Ausgleich kennen sie nicht.

Beim Umzug des ESTW Nürnberg in die BZ betrug die Fahrzeit zwischen Nürnberg und München rund 100 Minuten, heute nur noch eine knappe Stunde. Trotz der heute geringeren Fahrzeit haben innerhalb kurzer Zeit praktisch alle Mitarbeitenden des ESTW Nürnberg einen neuen Arbeitsplatz in und um Nürnberg gesucht und auch gefunden. Abgänge sind sonst eher gering und wie erwähnt meistens DB-intern oder zu anderen EVU, handelt es sich doch überwiegend um Monopolberufe.

Die Gewerkschaften sind in den BZ gut vertreten, der Organisationsgrad beträgt rund 63%. Gemäss Verfassungsrecht steht ihnen derzeit das Besuchsrecht zu, um ihren Aufgaben in der Personalvertretung nachzukommen. Bei Missbrauch steht das Aufsichts-Beschwerderecht zur Verfügung. Das Personal hat grosses Mitspracherecht bei den Dienstplänen wobei auch die Betriebsräte (entsprechen unseren PeKo) einbezogen werden. Wie gross der Einfluss der Betriebsräte in Wirklichkeit ist, müsste noch separat betrachtet werden. Dass bei unserer Führung nebst dem Leiter der BZ auch ein Betriebsrat anwesend war, lässt darauf schliessen, dass deren Einfluss gross ist.

Zwischen der DB AG, dem Konzernbetriebsrat und den Gewerkschaften wurde ein Beschäftigungsbündnis (Schweiz = Contrat social) abgeschlossen, wobei auf betriebsbedingte Beschäftigungskündigungen verzichtet wird. Bei Arbeitsplatzverlust eines örtlich bedienten ESTW erhalten die Mitarbeitenden ein «Job ticket», um in der BZ weiter arbeiten zu können. Das Problem sind dann die verschiedenen EVU, die das «Job ticket» nicht anerkennen und die DB AG die Fahrkosten übernehmen müssten. Hier müssen die Gewerkschaften noch verhandeln. Die GDBA stellt ihren Mitgliedern sehr gute, themenbezogene Informationsunterlagen (Impuls) zur Verfügung, die von www.gdba.de heruntergeladen werden können.

Noch eine Zahl zum Nachdenken: 1991 - 480‘000 Beschäftigte bei der DB, 2009 - 150‘000 Beschäftigte bei der DB AG.

Berufsbild Zugdisponent/Fahrdienstleiter

Die Ausbildung zum Zugdisponenten dauert 2.5 Jahre, wobei die Grundausbildung im ersten Jahr gemeinsam mit den Lokführern stattfindet. Ab dem zweiten Jahr kommt die Bedienung der ESTW (elektronisches Stellwerk) dazu und in den letzten 6 Monaten kann der Lehrling bereits als Assistent und für Hilfsdienste in der BZ eingesetzt werden.

Während der letzten rund 10 Jahre wurden keine Fahrdienstleiter mehr ausgebildet, weshalb heute Nachholbedarf besteht. Quereinsteiger wie Studenten, Lokführer oder Zugführer erhalten eine «65-Tage-Ausbildung» (Theorie) zum Fahrdienstleiter in einem örtlich bedienten Stellwerk, danach erhalten sie während 5-6 Wochen eine praktische Ausbildung in den Bahnhöfen. Überdurchschnittlich gute Mitarbeitende werden später in die BZ aufgenommen, wo sie an rund 22 Arbeitstagen theoretisch ausgebildet und anschliessend geprüft werden. Bei Erfolg werden die Mitarbeitenden in einen Bezirk eingewiesen und praxisnah instruiert und schliessen dann ihre BZ-Ausbildung mit einer Endprüfung ab.

Der Fahrdienstleiter hat in seiner Karrierenlaufbahn 5 Funktionsstufen, die er erreichen kann. In der BZ sind die Stufen 4 für kleinere Bereiche und 5 für grössere Stellwerke möglich. Ein Wechsel als Bereichsdisponent ist möglich, ebenfalls in die Funktionsstufe 5.

Fahrdienstleiter und Bereichsdisponenten sind in der Entgeltstufe 305 (Einstieg) oder 355 (mit Erfahrung) eingereiht und somit gleichgestellt, Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der BZ gibt es in die Notfallleitstelle (10) und Netzleitung (11). Der Verdienst eines ca. 45-jährigen Fahrdienstleiters mit über 20 Erfahrungsjahren liegt bei rund 2‘800.- brutto. Dies ist in Deutschland ein eher gutes Gehalt, für den Lebensunterhalt in München aber nicht übertrieben hoch. Eine 2-Zimmerwohung kostet zwischen 500.- bis 700.- Euro.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeitvorschriften in Deutschland weichen von unseren Vorschriften eigentlich nicht gross ab, die Ausnahmen und Arbeitszeitregelungen aber schon. Diese Problematik wird sich bei uns eventuell auch noch stellen.

Arbeitszeiten/Schichten

  • Spätdienst 11.30 – 20.30 Uhr
  • Halbfrühdienst 06.30 – 11.30 Uhr
  • Nachtdienst 20.30 – 06.30 Uhr
  • Wochenende 06.30 – 18.30 Uhr/18.30 – 06.30 Uhr
  • Weitere Schichten gibt es auch: 15.00 – 22.00 / 22.00 – 07.00 / 07.00 – 15.00 Uhr

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, darf aber 55 Stunden nicht überschreiten. Danach müssen zwingend zwei Ruhetage eingehalten werden. Die maximale Arbeitszeit beträgt 10 Stunden, mit einer Pause von 45 Minuten, diese können teilweise auch in 5-Minuten-Pausen aufgeteilt werden. Samstag/Sonntag sind 12 Stunden Touren vorgesehen. Bei einer Schicht von 10 Stunden dauert eine Pause 45 Minuten. Es sind auch 6 Kurzpausen von jeweils 5 Minuten möglich, sie sind auf den Arbeitsanfall und Doppelbesetzung abzustimmen.

Die Mitarbeitenden der BZ kommen teilweise aus dem «Osten» und haben Anreisewege von bis zu 500 km. Sie wollen möglichst lange Schichten arbeiten, um dann wieder einige Tage nach Hause gehen zu können. Die Gewerkschaften sind darüber selbstverständlich nicht erfreut, können dagegen aber kaum was unternehmen, da die Mitarbeitenden dies aus freien Stücken so wünschen. Die Arbeitszeitvorschriften werden dabei bis ans Maximum ausgereizt bzw. grosszügig interpretiert. Bei Verstössen gegen die Arbeitszeitvorschriften folgen durch die Behörden Strafen auf den Fuss, Kontrollen finden regelmässig statt.

Das Pensionierungsalter liegt bei 67 Jahren (unser Gesundheitsminister hätte seine helle Freude …). Teilpensionierungen sind beschränkt möglich, werden aber nur wenig genutzt. Sobald der Mitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Schichtbetrieb eingesetzt werden kann, ist eine interne Umschulung zu Bürodiensten möglich. Der Frauenanteil in der BZ allgemein beträgt rund 20%, bei den Disponenten aber lediglich rund 10%.

Ich danke allen Beteiligten für ihre Beiträge zu diesem Bericht. Speziell danke ich auch Mani Schaffer, der ebenfalls einen sehr ausführlichen Bericht geschrieben hat. Wir werden diese Berichte im IF Betrieb weiter behandeln und Quervergleiche bzw. Übereinstimmungen für unsere Verhältnisse ziehen.

Alex Bringolf

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